Stellenangebote, Praktikums- und Ausbildungsplätze
Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes im Gesundheitswesen tätige Personen ab dem 16. März 2022 vor Beginn ihrer Tätigkeit einen gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (§ 20a) benötigen. Dabei kann es sich um einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber handeln, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Bitte berücksichtigen Sie auch eventuelle Ablaufdaten des entsprechenden Nachweises. Bringen Sie den Nachweis gern bereits zum Vorstellungsgespräch mit.
Hier gibt es unsere aktuellen Stellenangebote sowie Praktikums- und Ausbildungsplätze: (Bewerbungsuploads bitte im pdf- bzw. jpg-Format - vielen Dank!)