Weiterbildung zur/zum Praxisanleiterin/Praxisanleiter
Verantwortung für die nächste Generation
Eine Hauptaufgabe der Praxisanleiterin/des Praxisanleiter ist es, Auszubildende, Praktikanten und neue Mitarbeiter schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Sie sind direkte Kontaktpersonen für die Schüler während der praktischen Einsätze und verantwortlich für die praktische Ausbildung und deren Qualitätssicherung.
Darüber hinaus übernehmen Sie die Aufsicht im Pflegeausschuss. Um die notwendigen Kompetenzen für diese vielfältigen Aufgaben zu erlernen, bieten wir diese Weiterbildung an.
Die Maßnahme umfasst mindestens 200 Unterrichtseinheiten und wird für 20 Teilnehmende angeboten. Für die Weiterbildung gibt es 20 Punkte.
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. -pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. -pfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Die Weiterbildung unterteilt sich nach den Empfehlungen des DBR und DKG in die Bereiche:
- Lernprozesse initiieren, planen, durchführen und evaluieren
- Rahmenbedingungen von Lernprozessen schaffen
- Reflektion der eigenen Berufssituation und der Rolle als Praxisanleitung
- pflegepraktische Übungen gestalten
- Hospitation einer Anleitungssituation
- Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Einsätze
- Kompetente Mitgestaltung der Einsatzplanung
- Vermittlung allgemeiner und pflegefachlicher Unterrichtsinhalte
- Planung, Umsetzung und Evaluation von Lehr-Lern-Situationen
- Fähigkeit zur Leistungsbeurteilung und Mitwirkung bei der Abnahme von Prüfungen
- Kooperation mit den Beteiligten im Pflegedienst und in der Bildungseinrichtung
- Mitarbeit an einer Konzept-Optimierung der Bildungsmaßnahme
- Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Befähigung zur betrieblichen Reflexion
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
- Prüfungszeugnis über die staatliche Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Geburtshilfe/Hebammenwesen, Altenpflege oder Physiotherapie
- eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester/-pfleger, Hebamme/Entbindungshelfer, Altenpfleger/-in oder Physiotherapeut/-in
- einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Geburtshilfe/Hebammenwesen, Altenpflege oder Physiotherapie nach Erhalt der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Einzelne Termine der Weiterbildung werden pro Jahr neu festgelegt. Bitte erfragen Sie diese direkt bei Heike Hoffmann.
Kontakt
Kursleiterin
Heike Hoffmann
Tel.: 0521.589-3722
heike.hoffmann@@franziskus.de

