Weiterbildung Mittleres Management
Eine gute Führung ist die Basis
Diese Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem stationären und ambulanten Bereich. Ziel ist es, Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Leitung/zum Mittleren Management von pflegerischen Funktionseinheiten, einer Station, einer Wohneinheit oder eines ambulanten Pflegedienstes zu vermitteln.
Im Rahmen der Förderung sozialer und religiöser Kompetenzen erhalten die Teilnehmer/-innen Gelegenheit ihre gesammelten Erfahrungen, Verhaltensweisen und Arbeitsformen zu reflektieren und zu entwickeln.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 720 Unterrichtsstunden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Für die Weiterbildung gibt es 20 Punkte.
- Gesundheits-/Krankenschwestern und -pfleger
- Gesundheits-/Kinderkrankenschwestern und -pfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen und Entbindungspfleger
Durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende Qualifikationen:
- Kritisches Strukturieren und realistisches Gestalten organisatorischer Rahmenkonzepte
- Erkennen und Einbinden von ökonomischen und betriebswissenschaftlichen Aspekten
- Kritische Analyse und Reflektion des eigenen Führungsstils
- Erlernen von sozialen und kommunikativen Kompetenzen, um die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team aktiv und problemlösend zu gestalten.
- Vermittlung von unterschiedlichen Qualitätskonzepten, die situationsbezogen umgesetzt werden können
- Anwendung von Managementtools und Übertragung in ein Projektes
- Reflektion von Arbeitsabläufen, pflegerische Intervention und Entwicklung von neuen Lösungen
- Koordination von bedarfsgerechten Personaleinsätzen
Die Weiterbildung beinhaltet ebenfalls eine einwöchige Hospitation in den Bereichen Führen und Leiten, Qualitätsmanagement, Pflege und Studium Generale.
Die Teilnahme an dem Weiterbildungskurs erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ihrem Antrag fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger, Hebamme/Entbindungshelfer oder Altenpfleger/Altenpflegerin
- Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Geburtshilfe oder Altenpflege nach Erhalt der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Prüfungszeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Geburtshilfe oder Altenpflege
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Einzelne Termine der Weiterbildung werden pro Jahr neu festgelegt. Bitte erfragen Sie diese direkt bei Jens Albrecht.
Kontakt
Leiter des Bildungszentrum
Jens Albrecht
Tel.: 0521.589-3700
Fax: 0521.589-3704
jens.albrecht@@franziskus.de

